Hygiene-Vorschriften zum Schutz vor Corona

- auf dem gesamten Gelände ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten

- das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nicht notwendig, wird aber im Bereich der WC-Anlagen dringend empfohlen

- unsere Imbissstände dürfen Getränke und Snacks verkaufen

- die Spielgeräte dürfen unter den allgemeinen Auflagen (Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter) benutzt werden

- begehbare Gehege - wie unser Streichelzoo - und die Tierstallungen müssen geschlossen bleiben, von außerhalb der Umzäunung dürfen unsere Tiere freilich trotzdem gestreichelt werden

- sobald die maximale Besucherzahl von 500 Personen erreicht ist, dürfen weitere Personen nur eingelassen werden, wenn Besucher den Wille-Kinderzoo wieder verlassen. Ab diesem Moment kann es zu Wartezeiten kommen